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Zwei Räder auf vier Rädern: Mit dem Fahrradträger sicher unterwegs

Mit der Frühjahrssonne zieht es die Menschen wieder nach draußen – und rauf aufs Fahrrad. Für Touren in entferntere Gefilde oder Urlaubsfahrten kommen die Räder einfach auf den Fahrradträger. Doch ob Dach-, Heck- oder Kupplungsträger: Eine unsachgemäße Montage kann bei Brems- oder Ausweichmanövern durch herabfallende Teile zu schweren Unfällen führen.

 

Das ist bei Fahrten mit Fahrradträger vorab zu prüfen:

 

  • Traglast eingehalten?

In der Kfz-Bedienungsanleitung sind Trag- und Dachlasten angegeben. Speziell mit

E-Bikes ist bei Kleinwagen das Maximalgewicht von rund 50 kg auf dem Dach schnell erreicht.

  • Maximal-Überstand eingehalten?

Die Fahrräder dürfen seitlich höchstens 40 cm über die Schlussleuchte hinausragen, die beladene Maximalbreite liegt bei 2,55 m. 

  • Reifen sicher in Träger-Schiene?

Auch die oft breiteren Radreifen von Mountainbikes müssen sicher in der passenden, ggf. breiteren Träger-Schiene stehen und mit Schlaufen festgezurrt sein.

  • Nicht fest verbundene Fahrrad-Teile abgenommen?

Gegenstände wie Körbe, Luftpumpen oder ansteckbare Schutzbleche gehören in den Kofferraum. Auch Akkus von E-Bikes!

  • Montage wie vorgeschrieben?

Es sind ausschließlich Spanngurte bzw. Halterungen des Trägersystems entsprechend der Montageanleitung zu verwenden. Und: nach den ersten 20 km bitte nochmals alles nachziehen.

 

Mit dem Fahrrad auf dem Fahrradträger in die Nachbarländer

 

In Deutschland, in Österreich, der Schweiz und vielen Ländern Europas richtet sich das Tempolimit mit Fahrradträger nach Herstellervorgaben, meist liegt es bei maximal 120 km/h. Die Träger-Beleuchtung als auch das Kfz-Kennzeichen dürfen nie verdeckt sein.

 

Was ist bei Fahrten mit Fahrradträger im Ausland noch zu beachten?

 

Fahrradträger auf der Anhängerkupplung oder dem Heck, die das Kennzeichen verdecken, benötigen i.d.R. ein Dritt-Kennzeichen (ohne Stempelplakette) mit derselben Nummer.

Österreich: Hier wird die rote Kennzeichentafel bei verdecktem Kfz-Kennzeichen benötigt (aber: in Ländern wie Tschechien, Slowenien nicht anerkannt). Alternativ das Kfz-Kennzeichen inklusive A-Länderkennzeichen auf den Träger umstecken.

Schweiz: Mit Fahrradträger auf dem Auto dürfen 20 cm Überstand und eine Gesamtbreite von 2 m nicht überschritten werden.

Italien und Spanien: Die rot-weiße Warntafel für überstehende Ladung ist Pflicht (in Spanien sind es sogar zwei Tafeln, die aber ein anderes Maß haben!)